Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Auswirkungen der Asylantragstellung auf zuvor ergangene aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerbehörde - fehlendes Rechtsschutzinteresse für vorläufigen Rechtsschutz gegenüber ausländerbehördlicher Maßnahme wegen des durch die Asylantragstellung entstehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.04.1993 - 4 K 374/93
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1992 - 1 S 2427/92
Auswirkungen der Asylantragstellung auf zuvor ergangene aufenthaltsbeendende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93
Einem Ausländer fehlt das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Ablehnung seines Aufenthaltserlaubnisantrages und die verfügte Abschiebungsandrohung, wenn er danach einen (ersten) Asylantrag stellt (im Anschluß an Beschl d Senats v 25.11.1992 - 1 S 2427/92 -).Gleiches gilt hinsichtlich der Abschiebungsandrohung, da diese durch die Stellung des (ersten) Asylantrags rechtswidrig wird, da die Ausreisepflicht entfällt und ohne erneute Abschiebungsandrohung grundsätzlich eine Abschiebung des Asylbewerbers nicht zulässig ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.1992 - 1 S 2427/92 -).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91
Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93
Ebenfalls statthaft ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, soweit er die verfügte Abschiebungsandrohung zum Gegenstand hat, da diese kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 15.4.1991 - 1 S 931/91 -, VBlBW 1991, 383). - VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), ist zwar statthaft, soweit der Antragsteller damit vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsgenehmigung begehrt, da durch die Ablehnung des Antrags ihm ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Bundesgebiet genommen wird (§ 69 Abs. 3 AuslG; vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 266; Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91). - VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1026/91
Vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 80 Abs 5 bei Ablehnung einer beantragten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), ist zwar statthaft, soweit der Antragsteller damit vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsgenehmigung begehrt, da durch die Ablehnung des Antrags ihm ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Bundesgebiet genommen wird (§ 69 Abs. 3 AuslG; vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 266; Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91).